AGB

B.A. Berlin–Autogas GmbH – Brunsbütteler Damm 120-130 in 13581 Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Ausführung von Arbeiten an Autogasanlagen bzw. den Kompletteinbau von Autogasanlagen in Kraftfahrzeugen

1. Auftragserteilung. Im Auftrag sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche Fertigstellungstermin anzugeben. Der A uftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftrags. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer Probe- sowie Überführungsfahrten durchzuführen und Unteraufträge zu erteilen. Abgegebene Angebote für den Kompletteinbau sind für 10 Tage nach Abgabe bindend. Bei Auftragserteilung kann vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 250,00 EUR verlangt werden.

Der Auftrag enthält eine Preisangabe. Sofern die Arbeiten voraussichtlich teurer werden, ist der Auftraggeber vorher darüber zu informieren; dies gilt auch für den Fall, dass sich nach Einbau der Gasanlage zusätzliche Arbeiten an Motor bzw. Zündung des Fahrzeugs als notwendig herausstellen, ohne die der ordnungsgemäße Betrieb der Gasanlage und des Fahrzeugs nicht sichergestellt werden kann.

Nach Übermittlung des Fahrzeugscheins durch den Auftraggeber bestellt B.A. Berlin-Autogas GmbH beim Anlagenlieferanten das Abgasgutachten für das umzurüstende Fahrzeug.

Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber, die nicht auf höhere Gewalt oder einen im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegenden Grund zurückzuführen ist, sind folgende Schadensersatzzahlungen fällig: bis 7 Tage vor dem Fahrzeugabgabetermin 15%, bis 72 Stunden vor Abgabe 25% und danach 30% des vereinbarten Bruttoeinbaupreises. Den Nachweis des Vorstehenden hat der Auftraggeber zu erbringen. Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden als die vorgenannte Pauschale entstanden ist.

Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Erstattung der dem Auftragnehmer durch die Bestellung des Abgasgutachtens beim Anlagenlieferanten entstandenen Kosten.

2. Umrüstung. Die Umrüstung erfolgt im Hause der Firma B.A. Berlin-Autogas GmbH. Das Fahrzeug ist von dem Auftraggeber zur Werkstatt zu bringen. Gegen eine Gebühr kann auch ein Ersatzfahrzeug – sofern verfügbar – gemietet bzw. – sofern terminlich möglich – ein kostenpflichtiger Hol -und Bringdienst in Anspruch genommen werden. Der Einbau in das Fahrzeug erfolgt nach den gültigen Richtlinien. Für die Einhaltung der Richtlinien ist B.A. Berlin-Autogas GmbH verantwortlich. Die Einteilung der Schadstoffklasse bei umgerüsteten Fahrzeugen erfolgt in derjenigen Schadstoffklasse, die der Motor des Testfahrzeuges erreicht hat.

Umrüstungen und kostenpflichtige Serviceleistungen erfolgen nur gegen Bar-/EC-Kartenzahlung bei Abholung des Fahrzeugs, in vereinbarten Einzelfällen auch nach Rechnungslegung. Bei unzureichender Begleichung der Rechnung ist B.A. Berlin-Autogas GmbH berechtigt, die Herausgabe des Fahrzeugs zu versagen.

3. Fertigstellung. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, den zugesagten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu benennen. Kann der Fertigstellungstermin aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, besteht keine Verpflichtung zum Schadensersatz. Nachteile des Auftraggebers aus einer verzögerten Fertigstellung, deren Grund mehr als 72 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Termin liegt, begründen in keinem Fall einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz für den Auftraggeber.

4. Abnahme/Abholung. Die Abnahme des Auftragsgegenstands durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche nach dem ihm zugesagten Fertigstellungstermin abzuholen. Für den Fall, dass das Fahrzeug nicht am Tag der Fertigstellung abgeholt wird, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zur Zahlung einer Standgebühr in Höhe von täglich 5,00 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer.

Im Falle, dass das Fahrzeug auf dem öffentlichen Straßenverkehr geparkt werden muss, weil das Fahrzeug nicht am Tag der Fertigstellung abgeholt wird, haftet Berlin-Autogas GmbH für keine Schäden an dem Fahrzeug, insbesondere nicht für Karosserieschäden wie Kratzer und Dellen, mit Ausnahme bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Kundenpflichten. Soweit der Kunde an einer Autogas-Tankstelle tankt, ist er verpflichtet, die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, Verwaltungsanweisungen, vertraglichen Bestimmungen und Standards zu beachten. Der Kunde hat insbesondere bestehende Sicherheitsvorschriften zu beachten. Es obliegt dem Kunden, sich über die jeweils anwendbaren Regelungen fortlaufend zu unterrichten.

6. Gewährleistung. Gewährleistungs- und Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur im Haus der B.A. Berlin-Autogas GmbH in Berlin durchgeführt. Nachstellarbeiten der Gasanlage sind konstruktionsabhängig notwendig; ihr Erfordernis stellt keinen Mangel der Gasanlage und des Einbaus dar. B.A. Berlin-Autogas GmbH hat das Recht, bis zu 8 mal Nachjustierungen durchzuführen, da es sich um eine Aufrüstung und nicht um eine vom Hersteller vorgesehene Einspritzung handelt.

Es gilt die gesetzliche Vorschrift des § 439 BGB Abs. 3 BGB.

Autogas-Anlagen und Tanks, die bereits eingebaut wurden, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber verunreinigtes Autogas getankt hat, wird keine Gewährleistung und keine Garantie an den dadurch beschädigten Bauteilen der Autogasanlage oder am Fahrzeug selber übernommen.

7. Garantie, sonstige Haftung und Haftungsausschluss. B.A. Berlin-Autogas GmbH gibt für die Lieferung und den Einbau der Autogasanlage über die gesetzliche Gewährleistung hinaus eine Garantie für eine Laufleistung des Fahrzeugs bis maximal 60.000 km. Für Fahrzeuge mit hoher Laufleistung kann die Garantie begrenzt werden; diese Begrenzung ist dem Kunden vor Auftragserteilung mitzuteilen. Voraussetzung für eine Garantieleistung ist, dass die vorgegebenen Serviceintervalle der jeweiligen Anlage eingehalten werden. Diese werden dem Kunden mitgeteilt bzw. ihm in dem mitgelieferten Serviceheft erläutert.

B.A. Berlin-Autogas GmbH haftet auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers auch bei leichter Fahrlässigkeit. B.A. Berlin-Autogas GmbH haftet des Weiteren für einen Motorschaden nur, wenn dieser nachweislich durch die Gasanlage oder deren Einbau entstanden ist. Dies ist durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten nachzuweisen, dessen Kosten der Kunde trägt.

Für Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung und Zusendung von Abgasgutachten übernimmt B.A. Berlin-Autogas GmbH keine Haftung, da sie keinen Einfluss auf die Dauer der Erstellung der Abgasgutachten hat. Demgemäß sind Schadenersatzleistungen jeglicher Art insoweit ausgeschlossen.

8. Datenschutz. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass B.A. Berlin-Autogas GmbH seine vollständige Anschrift sowie die weiteren von ihm zur Verfügung gestellten Daten in maschinenlesbarer Form speichert und zum Zwecke der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet. Berlin-Autogas GmbH gewährleistet die vertrauliche Behandlung der Daten.

9. Anwendbares Recht/ Erfüllungsort. Auf die vertraglichen Beziehungen zwi­schen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundes­republik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Auf­traggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kauf­rechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Berlin.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

10. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: September 2012